ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
1. Prävalenz der Erkrankungen
Der Kunde verzichtet ausdrücklich auf seine eigenen Allgemeinen Einkaufsbedingungen, auch wenn diese nach den vorliegenden Verkaufsbedingungen erstellt wurden. Abweichungen von diesem Dokument sind nur gültig, wenn sie zuvor schriftlich und im gegenseitigen Einvernehmen vereinbart wurden.
2. Zahlungsbedingungen und Zahlungsverzug
Unsere Rechnungen sind innerhalb von 21 Kalendertagen fällig, sofern auf der Rechnung oder in der Bestellung keine andere Zahlungsfrist angegeben ist.
- Zinsen: Bei Nichtzahlung zum Fälligkeitstermin behält sich Synergia das Recht vor, einen festen Verzugszinssatz von 10 % auf den ausstehenden Betrag zu erheben.
- Aussetzung der Dienstleistung: Synergia ist berechtigt, bei Zahlungsverzug die Erbringung von Dienstleistungen ohne vorherige Ankündigung auszusetzen.
3. Eintreibung von Außenständen
Sollte eine Zahlung mehr als sechzig (60) Tage nach Fälligkeit noch ausstehen, behält sich Synergia das Recht vor, die Angelegenheit an ein Inkassobüro weiterzuleiten. Alle aus diesem Verfahren entstehenden Rechts- und Bearbeitungskosten gehen zu Lasten des Kunden.
4. Quellensteuern und internationale Steuern
In Übereinstimmung mit den lokalen Rechtsvorschriften können in einigen Ländern Quellensteuern erhoben werden.
- Diese Einbehaltungen müssen vom Kunden bei den zuständigen Steuerbehörden beglichen werden.
- Synergia übernimmt unter keinen Umständen Kosten, die sich aus den steuerrechtlichen Bestimmungen des Landes des Kunden ergeben.
- Der gesamte Rechnungsbetrag ist vollständig an Synergia zu zahlen, ohne Abzüge für lokale Steuern oder grenzüberschreitende Abgaben.
5. Haftung und Pflichten
Synergia verpflichtet sich, alle verfügbaren Ressourcen einzusetzen, um qualitativ hochwertige Dienstleistungen innerhalb der vereinbarten Fristen zu erbringen.
- Verpflichtung zur Erbringung von Leistungen: Unsere Verpflichtungen gelten als „Mittelverpflichtungen“ und nicht als „Ergebnisverpflichtungen“.
- Haftungsausschluss: Synergia kann nicht als Drittpartei in Schadensersatzansprüchen herangezogen werden, die Endverbraucher gegen den Kunden geltend machen.
6. Reklamationen
Damit eine Reklamation berücksichtigt werden kann, muss sie Synergia innerhalb von höchstens 8 Kalendertagen nach Lieferung der Ware oder Erbringung der Dienstleistung per Einschreiben an unseren Firmensitz mitgeteilt werden.
7. Gerichtsstand und anwendbares Recht
Alle unsere Vertragsbeziehungen unterliegen ausschließlich schweizerischem Recht.